Entgeltordnung lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 9.3.2020: (1) Für vom Vorstand beauftragte bzw. genehmigte Kfz-Fahrten wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Ct/km bezahlt. (2) (1) gilt nicht für Landschaftspflegearbeiten und Amphibienschutzmaßnahmen. In diesen Fällen erhalten die Helfer für ihren Kfz-Fahrtaufwand eine jährliche Zuwendungsbescheinigung zur Geltendmachung im Rahmen ihrer Einkommensteuer-Erklärung (30 Ct/km).