BUND Regionalverband StuttgartStellungnahme der Umweltverbände zum geplanten RosensteintunnelDies ist eine gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände Die NaturFreunde, BUND, Landesfischereiverband, Landesjagdverband, NABU, Schwäbischer Albverein und des Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.Februar 2009 Die Umweltverbände lehnen den Bau eines vierspurigen Rosensteintunnels ab. Die wichtigsten Gründe für unsere Ablehnung sind: - Eingriffe in den ökologisch wertvollen Rosensteinpark. - Zunahme des umweltschädlichen Autoverkehrs. Durch den Bau des Rosensteintunnels würde die B10 zunehmend zu einer Stadtautobahn durch Stuttgart. Dies führt zwangsläufig zu einer weiteren Verkehrszunahme durch: • Verkehrsverlagerung aus dem Umland, insbesondere von der Autobahn Der geplante Rosensteintunnel stellt einen Abschnitt einer weitgehend autobahnar-tigen Straße durch Stuttgart im Zuge der B10 zwischen Pforzheim und Plochingen dar. Es würde eine attraktive, mautfreie Fernverkehrs-Alternative zur A8 insbeson-dere für den Schwerverkehr entstehen. Die Planung steht in krassem Gegensatz zu den Bekundungen, man wolle die Luft- und Lärmbelastung in der Stadt verrin-gern. Mit dem Bau des Rosensteintunnels wird insbesondere LKW- und PKW-Verkehr in die Innenstadt hineingezogen, der bisher die Stadt großräumig umfah-ren hat. • Induzierten Verkehr Durch die schnellere Erreichbarkeit von weiter entfernten Zielen wird Neuverkehr induziert. In der Begründung zum Bebauungsplan wird zwar erwähnt, dass dieser Neuverkehr berücksichtigt sei, diese verkehrliche Wirkung wird aber nicht in den Unterlagen dargestellt. Ein nachvollziehbares Verkehrsgutachten wurde den Umweltverbänden nicht zur Verfügung gestellt. • Fahrgastentzug vom Öffentlichen Verkehr Der Rosensteintunnel wird dem Öffentlichen Verkehr Fahrgäste entziehen, da nun Ziele wieder besser mit dem eigenen Fahrzeug erreichbar sind. Der Bau des Rosensteintunnels ist nicht gerechtfertigt: Die Planrechtfertigung („Anlass und Erforderlichkeit der Planung“ in der Begründung) ist nicht stichhaltig. Hier müsste stehen, dass der Rosensteintunnel einen Lücken-schluss in einem großräumigen Fernstraßennetz bilden soll. In der Begründung steht als wesentlicher Teil der Rechtfertigung für das Projekt, dass der Verkehr ohne Bau des Tunnels auf der Pragstraße von 46.000 Kfz/Tag im Jahr 2007 auf 55.000 Kfz/Tag im Jahr 2020 ansteigen wird. Dieser Anstieg von 20 Prozent ist unrealis-tisch. Seit 2002 hat der Verkehr in Stuttgart nicht mehr zugenommen. Offensichtlich wird hier ein Verkehrszuwachs an die Wand gemalt, der nur eintreten kann, wenn die B10 und andere Straßen massiv ausgebaut werden. Ohne Straßenbau ist mit kei-nem weiteren Zuwachs des Straßenverkehrs zu rechnen. Ebenso wird die Notwendigkeit zum Bau des Rosensteintunnels mit der Verkehrszu-nahme bedingt durch die Realisierung von Stuttgart 21 begründet. Dieses Projekt wird ebenfalls von den Umweltverbänden abgelehnt, seine Realisierung wird auch immer unwahrscheinlicher. Der Rosensteintunnel führt zu noch mehr Luftbelastung und Lärm in bereits hoch belasteten Stadtteilen: Der Rosensteintunnel würde laut Planunterlagen zu einer Zunahme des Kfz-Verkehrs auf allen Zulaufstrecken (B 10, B 27, B 14) führen, u.a. auch am Neckartor, wo die bundesweit höchsten Feinstaubwerte gemessen werden. In anderen von der B10 durchfahrenen Stadtteilen würden ebenso hohe Überschreitungen gemessen, wenn gemessen würde. Allein dieser Tatbestand verbietet den Bau des Rosen-steintunnels. Staus werden darüber hinaus nur an andere Stellen in der Stadt ver-legt. Ebenso nimmt die Lärmbelastung entlang der Zulaufstrecken zu. Diese beiden Auswirkungen müssen bei der Planauslage dargestellt werden, damit die betroffene Bevölkerung die Auswirkungen des Rosensteintunnels erkennen kön-nen. Eine Quantifizierung und Qualifizierung der Immissionsbetroffenen im gesamten Stadtgebiet, nicht nur im Bebauungsplangebiet muss vorgelegt werden. Es ist nicht ersichtlich, ob und inwieweit es zu den behaupteten Entlastung von Straßen in Wohngebieten durch den Rosensteintunnel kommt: Ziel des Rosensteintunnels sei es, Wohngebiete in Zuffenhausen, Cannstatt und Stuttgart-Ost vom Schleichverkehr zu entlasten. Eine Verkehrsuntersuchung, aus der hervorgeht, wie groß der Schleichverkehr und die Entlastung ist, fehlt in den Planunterlagen. Angaben über angeblich geplante Begleitmaßnahmen in den Schleichwegstraßen in Wohngebieten sind darüber hinaus unverbindliche Ver-sprechungen, da diese weder in den Plänen enthalten noch rechtsverbindlich fest-gelegt sind. Diese Straßen haben schon heute ein beträchtliches Potenzial für Rückbau und Ge-schwindigkeitsdämpfung. Es wird daher gefordert, diese Straßen unabhängig vom Bau des Rosensteintunnels entsprechend dem anerkannten Stand der Straßen-bautechnik (FGSV-Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) umzugestalten und durch bauliche Maßnahmen die Straßen zu entschleunigen und somit die verkehrs-bedingten Belastungen der Anwohner sofort zu senken. Ökologische Risiken: Der Rosensteintunnel bzw. der Leuze- und Schwanenplatztunnel haben hohe ökolo-gische Risiken bezüglich der Mineralwasserquellen. Der Baumbestand im Rosensteinpark wird direkt gefährdet insbesondere durch Set-zungen. Damit sind auch streng geschützte Tierarten (z.B. der Juchtenkäfer) in ihrem Bestand gefährdet. Die Eingriffe sind nicht gerechtfertigt. Klimarelevanz: Jede weitere Zunahme des motorisierten Individualverkehrs führt zu einem Anstieg der CO2-Belastung und ist daher abzulehnen. Minimierungsmaßnahmen/Ausgleichsmaßnahmen: Hierzu äußern wir uns nur hilfsweise, da wir den Bau des Rosensteintunnels in die-ser Form grundsätzlich ablehnen: Straßenbegrünung kann auf Grund der hohen Immissionen, der Störwirkungen auch nachts und des hohen Kollisionsrisikos mit den Fahrzeugen keine Ausgleichsfunktion für bedrohte Tierarten haben. Ebenso lehnen wir die Anrechnung von Gleisbettbe-grünung als Ausgleichsmaßnahme ab. Eine dauerhafte Pflege der Ausgleichsmaßnahmen kann von der Stadtverwaltung nicht sichergestellt werden. Kompromiss: nur eine zweispurige Röhre und oberirdischer Rückbau Als maximalen Kompromiss könnten sich die Umweltverbände einen Rosensteintun-nel mit nur einer Röhre und nur zwei Fahrstreifen bei gleichzeitigem Rückbau der Pragstraße auf zwei Spuren vorstellen. Es darf hierdurch nicht zu einer Verkehrszu-nahme auf der B10 kommen. Um die Gefahren im Betrieb zu senken, wäre im Ro-sensteintunnel ein Tempolimit von 50 km/h anzuordnen. |
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