Bürger-Solardächer

Neu eingeweiht wurde im November 2006 das Bürger-Solardach Philipp-Reis-Schule in Gelnhausen. Die Anlage hat eine Leistung von 40 KWp und kann 10 durchschnittliche Haushalte mit Strom versorgen. 27.000 kg Kohlendioxydausstoß können so jährlich eingespart werden. Solardach Die Bundesregierung hat mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Markteinführung der Solarstromtechnik vorangebracht. Damit soll es jedem interessierten Bürger möglich werden, sich an der Markteinführung dieser Zukunftstechnik zu beteiligen. Fehlt ein eigenes geeignetes Dach für die Montage einer PV-Anlage, bietet sich die Investition in ein Bürgersolardach an. Unter allen Arten Strom zu erzeugen, ist der Solarstrom am wenigsten technisch anfällig: Keine beweglichen Teile werden benötigt, kein Dampf, kein Lärm, keine Abgase werden frei, keine radioaktiven Abfälle entstehen.

Wer kein eigenes oder kein geeignetes Dach hat, kann an der Markteinführung dieser Zukunftstechnik aktiv mitwirken, indem er ein Bürgersolardach mitfinanziert.

In der Initiative Bürgersolardach finden sich viele solar-begeisterte Bürger zusammen, um – in einer Art Selbsthilfegruppe - gemeinsam unter Nutzung eines öffentlichen Daches eine PV-Anlage zu errichten, garantiert grünen Strom zu erzeugen und einen Beitrag zur Markteinführung der Solarstromtechnik zu leisten.

Das Kapital wird langfristig (20-21 Jahre) angelegt, trägt Zinsen von rund 2,6 - 3,5 % und steht am Ende der Laufzeit wieder zur Verfügung. Die Verzinsung ist relativ niedrig, die Geldanlage dient aber einer zukunftsfähigen Investition. Diese wird mit einer PV-Anlage auf dem Dach sichtbar und hat für Firmen damit auch einen Werbeeffekt.

Der BUND Gelnhausen regt die Planung für solche Solardächer an, sucht die geeigneten Dachflächen, knüpft die erforderlichen Kontakte und berät oder informiert mit Informationsveranstaltungen über die Möglichkeiten einer Beteiligung an diesen Bürgersolardächern. Weit über 100 dieser Dächer – vorwiegend in Bayern - produzieren bereits Strom.

Der Ablauf ist wie folgt:

Der BUND informiert öffentlich über die Möglichkeit, eine Dachfläche für die Montage einer PV-Anlage zu nutzen. Bereits bekannte potentielle Investoren werden direkt benachrichtigt. In einer Informationsveranstaltung wird über die Größe der Anlage, die Leistung und über den zu erwartenden Ertrag berichtet. Erste vorliegende Angebote ermöglichen eine Abschätzung der Kosten und eine vorsichtige Einschätzung des Ertrages.

Während die Einspeisevergütung für den produzierten Strom in das öffentliche Netz gesetzlich festgelegt ist und für 20 Jahre garantiert wird und damit auch voraus berechnet werden kann, ändert sich der Ertrag der Anlage abhängig von der nutzbaren Sonneneinstrahlung, dem Wirkungsgrad der Solarmodule, den Kosten für Verwaltung, Versicherung, Wartung, Dachmiete, Rückbau und ggf. der Reparatur der Anlage. Für diese Kosten gibt es Erfahrungswerte, sodass eine Kosten-Nutzenrechnung unter Berücksichtigung dieser Ausgaben und Beachtung der persönlichen Steuerbelastung möglich wird.

Eine Investorengruppe bringt als Einlage rund ein Viertel bis ein Drittel der Anlagekosten. Allerdings steht wegen der hohen Tilgungsraten für das Förderdarlehen (vom dritten bis zehnten Betriebsjahr) zunächst die # Darlehenstilgung im Vordergrund. Die Ausschüttung beginnt erst am Ende des ersten Betriebsjahrzehnts, dafür aber mit umso höheren Raten.

Als Wirtschaftsform sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine GmbH oder ein Einzelunternehmen mit stillen Teilhabern denkbar.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Ihnen eine Vergütung Ihres solar erzeugten Stroms für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme Ihrer Solarstromanlage. Der von Ihnen produzierte Strom wird komplett in das öffentliche Netz eingespeist. Ihr Netzbetreiber vergütet Ihnen den Solarstrom. Darüber hinaus erhalten Sie für Investitionen in eine Solarstromanlage zum Beispiel von der KfW-Förderbank zinsgünstige Kredite (www.kfw-foerderbank.de).

Die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde (KWh) ist vom Inbetriebnahmezeitpunkt und der Größe der Anlage abhängig:

Inbetriebnahme 2007

Größe von 1 – 30 kWp:49,21 Cent/KWh,
30 – 100 kWp:46,82 Cent/KWh,
über 100 kWp:46,30 Cent/KWh.

Durch das Betreiben eines Solarkraftwerkes und den Verkauf des erzeugten Stromes wird jeder Investor ein Kleinunternehmer. Investitionen fallen zum Nettopreis an und können steuerlich geltend gemacht (abgeschrieben) werden. Die anfänglich anfallende Mehrwertsteuer wird vom Finanzamt rückerstattet.

Häufig gestellte Fragen:

Wer garantiert die genannte Leistung der Solarelemente und wie lange wird sie garantiert?
Eine Leistungsgarantie wird von einigen Herstellern für 25 Jahre gegeben.

Was passiert bei Beschädigung der Anlage?
Für die Anlage wird eine Allgefahrenversicherung abgeschlossen, die im Schadensfall zur Geltung kommt. Gegen Schäden durch die Anlage selbst wird eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Mit welchen typischen Reparaturen muss gerechnet werden?
Die Lebensdauer der Wechselrichter ist begrenzt. Für 5 – (10)Jahre wird eine Garantie durch den Hersteller gegeben, danach wird durch Rücklagen ein Austausch finanziert.

Was passiert nach der Laufzeit mit der Anlage?
Für Anlagen auf gemieteten Dächern wird durch den (die) Betreiber ein Rückbau garantiert. Die Laufzeit kann im beiderseitigen Einverständnis auch verlängert werden, im Einzelfall kann auch eine Übernahme der Anlage durch den Vermieter des Daches erfolgen. Die Stromkosten entscheiden zu diesem Zeitpunkt über die Wahl, Strom weiterhin einzuspeisen oder selbst zu nutzen.

Wie rechnet sich die Anlage für mich?
Diese Frage kann erst nach Festlegung der Anlagedaten, der Kosten für Verwaltung, Versicherung ect. und unter Berücksichtigung der Finanzierungsform (Eigenmittel, Kredit) und des persönlichen Steuersatzes beantwortet werden.

Neu eingeweiht wurde im November 2006 das Bürger-Solardach Philipp-Reis-Schule in Gelnhausen. Die Anlage hat eine Leistung von 40 KWp und kann 10 durchschnittliche Haushalte mit Strom versorgen. 27.000 kg Kohlendioxydausstoß können so jährlich eingespart werden.

Interessenten melden sich bitte beim BUND Gelnhausen Telefon 06051-9670390 (Anrufbeantworter) oder über E-Mail.

 

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