BUND Kreis Höxter

Klage gegen Teststrecke Bilster Berg abgewiesen

Verwaltungsgericht Minden weist BUND-Klage ab

Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage des BUND abgewiesen. Das Urteil liegt inzwischen vor und wird zurzeit analysiert. Das Gericht hatte am 22. März 2013 die Klage verhandelt, jedoch nach einer mehrstündigen Verhandlung zunächst kein Urteil verkündet. Der BUND wendet sich in der Klage gegen die Genehmigung für die Test- und Präsentationsstrecke Bilster Berg wegen der hiermit verbundenen Auswirkungen auf geschützte Tierarten.

Bereits am 26. Januar 2011 hatten die drei in NRW anerkannten Naturschutzverbände - die LNU, der NABU und der BUND - in einer gemeinsamen Stellungnahme anlässlich des Erörterungstermins im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Bau und Betrieb der Renn- und Teststrecke Bilster Berg in Bad Driburg - deutlich gemacht, dass das Gesamtkonzept aus ihrer Sicht nicht genehmigungsfähig sei.

Eine Genehmigung wurde jedoch erteilt. Daraufhin hat der BUND am 27. September 2011 Klage erhoben, die auch von der örtlichen Bürgerinitiative - der Interessengemeinschaft „Ruhe am Bilster Berg“ - unterstützt wird. Inzwischen hat auch das Amtsgericht Minden - im Rahmen von Anwohner-Klagen - bereits erhebliche Mängel bei der Genehmigung, z. B. beim Lärmschutz festgestellt und der Betreiberin u.a. ein Lärm-Monitoring auferlegt.



Neue Westfälische vom 23./24. März 2013.



Westfalen-Blatt vom 23./24. März 2013.


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