BUND Kreis Höxter

Zur beabsichtigten Einleitung zusätzlicher Salzlauge in die Werra durch K+S

Seit gut 100 Jahren werden die Salzvorkommen im Werragebiet für die Herstellung von Kunstdüngern industriell genutzt. Die unterschiedlichen Verfahren zur Gewinnung dieser Rohstoffe führen zu variierenden Mengen salzhaltiger Produktionsrückstände in flüssiger und fester Form. Diese werden als Abfallsalze aufgehaldet, als salzhaltiges Abwasser im Untergrund versenkt oder direkt in die Gewässer eingeleitet.

Infolge der Einleitung salzhaltiger Abwässer sind die Flüsse Werra und Weser seit vielen Jahrzehnten salzbelastet. Die Versalzung verursachte in beiden Flüssen tiefgreifende Veränderungen des aquatischen und terrestrischen Ökosystems mit negativen Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die Nutzungsansprüche der Menschen.

Zur Reduzierung der Salzbelastung wurde schon im Jahre 1913 ein Staatsvertrag zwischen Preußen und Thüringen geschlossen, der vorschrieb, dass alles zu tun sei, um die Chloridbelastung in der Weser bei Bremen auf 400 mg/l zu reduzieren. Dies bedeutete, dass die Chloridkonzentration in der Werra am Pegel Gerstungen 2.500 mg/l nicht überschreiten durfte. Der Vertrag wurde erforderlich, weil die Stadt Bremen ihr Trinkwasser als Uferfiltrat aus der Weser bezog und Chloridbelastungen über 400 mg/l das Trinkwasser ungenießbar machen; dies war im Jahre 1911 der Fall.

In den folgenden Jahren hielt sich die Kali-Industrie nicht an diese Vorgaben, so dass im Jahr 1942 ein Vertrag zwischen den Ländern Thüringen und Hessen geschlossen wurde, in dem der Grenzwert für die Chlorideinleitung erneut auf maximal 2.500 mg/l begrenzt wurde; dieser ist allerdings nie eingehalten worden. Es wurden zum Teil Werte bis zu 35.000 mg/l Chlorid in der Werra gemessen.

Mit der Stilllegung der thüringischen Kalibergwerke Dorndorf und Merkers in den Jahren 1991 bzw. 1993 gingen die Chloridbelastungen erheblich zurück; doch waren diese in der Werra weiterhin zu hoch. Dies führte zu einem Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und der Länderarbeitsgemeinschaft zur Weser-Werra-Entsalzung (Mitgliedsländer: Bremen, Niedersachsen, NRW, Hessen und Thüringen), die die Forderung eines technischen Konzeptes zur Salzreduzierung mit einem Kostenvolumen von 105 Mio. DM im Jahre 1992 beschlossen und dessen Umsetzung im Jahr 1999 gelang.

Mit Bescheid vom 26.11.2003 – gültig bis zum 30. November 2012 - erteilte der Regierungspräsident Kassel die Erlaubnis, salzhaltiges Wasser in die Werra einzuleiten, wobei ein Grenzwert von 2.500 mg/l Chlorid am Pegel Gerstungen nicht überschritten werden darf. Unter anderem wird die Firma K+S darin angehalten, nach weiteren Möglichkeiten zur Reduzierung des Salzwasseranfalls zu forschen.

K+S weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits frühzeitig begonnen wurde, alle in Frage kommenden Optionen zur Reduzierung des Salzabwasseranfalls zu untersuchen. Von der Reduzierung der Aufhaldung über das Verregnen oder Eindampfen des Salzwassers bis hin zur Flutung der Gruben, die Abdeckung der Halden oder das Einleiten die Flüsse Fulda und Main. Allen Alternativen sei gemeinsam, dass sie entweder keine nachhaltige Lösung darstellen, unverhältnismäßig stark die Umwelt belasten oder große geologische Risiken bergen.

Als ökonomisch und ökologisch sinnvollste Variante – so K+S – wurde deshalb der Bau einer Pipeline nach Philippsthal in die Projektplanung aufgenommen. Für die Einleitung in die Werra besitzt das Unternehmen eine Genehmigung mit Grenzwerten, die derzeit bei hoher Wasserführung des Flusses nicht ausgeschöpft werden. Diese freien Einleitungskapazitäten sollen künftig zur Entsorgung der zusätzlichen Abwässer genutzt werden. Vor allem soll durch die Einhaltung dieser Grenzwerte sichergestellt werden, dass die Wasserqualität der Werra sich nicht weiter verschlechtert. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich die seit einigen Jahren festgestellten Verbesserungen der Lebensbedingungen im Fluss weiter fortsetzt, so K+S.

Seit dem 22. Dezember 2003 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet, die Forderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom Dezember 2000 umzusetzen. Ziel der Richtlinie ist, innerhalb der Europäischen Gemeinschaft alle Gewässer in einen guten Zustand zu versetzen.

Durch die von K+S geplante Maßnahme wird zwar nicht der genehmigte Grenzwert von 2.500 mg/l Chlorid erhöht, doch jede weitere Chlorideinleitung widerspricht der Forderung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, den Zustand der Gewässer nicht weiter zu verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Eine wesentliche Veränderung der jetzigen durch die hohe Salzkonzentration bedingten atypischen Flora und Fauna in der Werra ist durch die geplante Mehreinleitung von salzhaltigen Abwasser wahrscheinlich nicht zu erwarten, doch werden sich in der Weser die Chloridkonzentrationen auf einem höheren Niveau einstellen.

Die Umsetzung der EG-WRRL bis zum Jahr 2015 muss eine Verringerung der Salzfracht in der Werra zum Ziel haben. Mit der Einleitung von weiteren 0,5 – 0,7 Mio. m³ pro Jahr salzhaltigem Abwasser wird diese Umsetzung ausgeschlossen bzw. unmöglich.

05. Februar 2007.


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