Ortsverband Königstein-Glashütten

BUND beklagt Feuerwerk im FFH-Gebiet Bangert


Feuerwerksreste im FFH-Gebiet am 6.1.


Pressemitteilung 6.1.2006

BUND beklagt Feuerwerk im FFH-Gebiet Bangert
Im nach Flora und Fauna Habitat(FFH)-Richtlinie der EU geschützten Gebiet des Bangert zwischen Königstein und Schneidhain haben nach Auskunft des BUND -Königstein Privatpersonen ein Feuerwerk beträchtlichen Ausmaßes direkt auf den geschützten Wiesen im Wasserschutzgebiet veranstaltet.
Nach Abschluß des Silvester-Feuerwerks sei der Müll auf den Wiesen liegen gelassen worden.
Am Mittwoch, den 4. Januar habe die BUND-Vorsitzende bei der Stadt die Beseitigung des Mülls gefordert, dies sei zugesagt worden.
Am Freitag, dem 6. Januar liege der Müll immer noch auf der Wiese.
Dies habe den BUND-Ortsverband dazu bewogen, die Obere Naturschutzbehörde, die für die Überwachung des FFH-Gebiet Bangert zuständig sei, von dieser Tatsache in Kenntnis zu setzen.
Der BUND erinnere an die erst kürzlich in der Taunus Zeitung veröffentlichte Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde:

http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=2678179
Dort hieß es
"Rechtsgrundlage für diese Regelung ist die Landschaftsschutzgebietsverordnung «Ost-Taunus». Die Verordnung führt als Schutzzweck für den Landschaftsschutz unter anderem die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und die besondere Bedeutung für die stille landschaftsgebundene und naturbezogene Erholung und für den Schutz des Naturhaushalts auf. Daher ist es hier nur mit behördlicher Genehmigung zulässig, Feuer anzuzünden und Lärm zu verursachen. Eine solche Genehmigung kann für das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Landschaftsschutzgebiet anlässlich des Jahreswechsels jedoch nicht in Aussicht gestellt werden, heißt es in der Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde. Und: Das Zuwiderhandeln stelle eine «bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit» dar."

Es bleibe abzuwarten, wann die Stadt endlich ihren Pflichten nachkommen werde, das FFH-Gebiet zu überwachen und instand zu halten und ob eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit erfolgen werde.
Im Wasserschutzgebiet sei sogar möglicherweise die Entnahme von Bodenproben an dieser ca. 10 Quadratmeter großen Stelle geboten.
Die BUND-Mitglieder in Königstein und Glashütten würden zwar auch gerne Silvester feiern, aber es sei selbstverständlich, dass Feuerwerkskörper nicht in sensiblen Gebieten gezündet würden und, dass nach der Party stets aufgeräumt würde.



Nachtrag zu obiger Pressemitteilung: Am 10.1. wurde die Wiese gereinigt

BUND begrüßt FFH-Gebietsausweisung

BUND begrüßt Ausweisung
des FFH-Gebietes auf Königsteiner Gemarkung:
Gewinn für den Erholungsstandort Königste
in

Sehr erfreut zeigten sich Vertreter des örtlichen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch-land über die bevorstehende Ausweisung des FFH-Gebietes Rombachtal und „Auf dem Ban-gert“. Dadurch werde dieses von vielen Menschen beliebte Stück Natur weiterhin für Erho-lungssuchende und für die bedrohten Tierarten, die dort leben, gesichert. Die städtischen Stellen haben in langjähriger Arbeit die Bestandsaufnahme der dort vorkommenden Arten, wie der Bechsteinfledermaus und insbesondere des Ameisenbläulings vorangetrieben und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des EU-Rechts nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geleistet.

Für die gemeldeten und von der EU anerkannten FFH-Gebiete gelte ein sog. „Verschlechte-rungsverbot“, die Bewirtschaftung könne ungestört, wie zum Zeitpunkt der maßgeblichen Er-hebungen, weiterbetrieben werden.
Der BUND sieht diese FFH-Gebietsausweisung als Gewinn für ganz Königstein an: schüt-zenswerte Natur werde für die kommenden Generationen gesichert und dadurch der Erho-lungsstandort Königstein gestärkt.


Es sei zu erwarten, dass durch die Nachmeldung vieler solcher hessischer Gebiete die von der EU angedrohten Strafzahlungen von jährlich mehreren Millionen Euro für Hessen ab-gewendet werden können.



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