Ortsverband Königstein-Glashütten

Die unbemerkte Wandlung eines B-Plans

Mit großer Verwunderung stellte der BUND am 24. März 2006 fest, dass die Baumfällungen auf dem Grundstück Minigolf nicht mit dem vorliegenden B-Plan übereinstimmten. Der Kahlschlag entsetzte auch zahlreiche Bürger, die den BUND um Auskunft fragten.
Die Recherchen ergaben folgendes:
Dem BUND ging am 18.3.2005 der B-Plan in der Form des unteren Bildes 1 zu (Gelb von uns markiert: "zu erhaltendes Grün"). Wir haben uns routinemäßig im Laufe der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) bis zum 11.5. 2005 geäußert (Stellungnahme s. unten).
Über etwaige Änderungen im B-Plan wurden die TÖB, entgegen den Gepflogenheiten in anderen Städten, nicht mehr informiert. Möglicherweise wurde hier seitens der Stadt gegen die Anhörungsrechte der TÖB verstoßen.
Die letzte Änderung vom Februar 2006 gehört dazu!
Die Änderungen betreffen jedoch nicht die Festsetzungen zum Grün sondern lediglich Schallschutzwände und Bebauungshöhe der Gebäude.
Schallschutzwände sind plötzlich dort vorgesehen, wo man die natürliche Baum-und Sträucherwand (der beste Schallschutz!) nur hätte verbreitern müssen.



Bild 1: Dem BUND offiziell im März 2005 zugegangener B-Plan



Bild 2: Nun in städtischen Unterlagen aufgetauchter Plan


Ein schwarzer Strich (Gelb von uns markiert) überdeckt den eindeutig vorher gekennzeichnet Bereich zur "Erhaltung von Grün" - der Plan wird unübersichtlicher.

Bild 3: Der Magistrat erteilt am 27. März 2006 Fällgenehmigung für die großen umkreisten und geschützten Bäume auf der Grundlage der unübersichtlichen unterer Vorlage, nachdem alles was im ersten B-Plan (s.Bild 1) gelb markiert ist und stehen bleiben sollte, ohnehin schon gefällt wurde.



Bild 3: Unlesbarer Plan: Grundlage für die Magistratsentscheidung


B-Plan K63 "Ehemaliges Minigolf-Grundstück"

Sehr geehrter Herr Neidlinger,

hiermit geben wir fristgerecht unsere Stellungnahme zu o.g. B-Plan ab mit der Bitte um Be-rücksichtigung.
Grundsätzlich begrüßt der BUND die Bebauung noch freier innerstädtischer Grundstücke im Gegensatz zur sonst in Königstein leider üblich gewordenen Bebauung der Stadtränder in wertvollen Biotopen.

1. Die Ersatzbepflanzung des Minigolf-Grundstücks nach Bebauung sollte einen Mindestzu-sammenhang zwischen der Konrad-Adenauer-Anlage und den Hausgärten nördl. Adel-heidstr. herstellen, um Eichhörnchen u.a. Tieren einen Wechsel von einer Grünfläche zur anderen noch zu ermöglichen.

2. Die durch die Bebauung entstehende Neuversiegelung von 3500 qm sollte durch geeigne-te Maßnahmen möglichst reduziert werden (z.B. Stellplätze mit Schotterrasen sind zu bevor-zugen).

3. Die Bebauung des Minigolfgeländes mit einem Vollsortimenter und einem Discounter so-wie zusätzlichen Läden wird eine enorme Verkehrssteigerung an den im Verkehrsgutachten betrachteten Knotenpunkten mit sich bringen. Da dem BUND das sog „Entscheidungspapier“ (s.S.11 des Begründungs-Vorentwurfs) nicht vorliegt, ist es unmöglich die Konzeption für das Minigolf-Grundstück zu hinterfragen.

Als sehr gravierend stufen wir jedoch die methodischen Mängel des Verkehrsgutachtens ein:

3a. Das Verkehrsgutachten nimmt als gegeben an, dass Adelheidstr. und Klosterstr. verbrei-tert werden. Dieser Bereich liegt außerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden B-Plans.
3b. Das Verkehrsgutachten postuliert eine zusätzliche Tiefgarage mit 180 Stellplätzen in der Konrad-Adenauer-Anlage, obwohl auf S. 16 festgestellt wird, dass beim zusätzlichen Bau einer öffentlichen Tiefgarage die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes in der Klosterstraße „mangelhaft“ ist. Diese geplante und vom Gutachter in das Gutachten mit einbezogene Tief-garage liegt außerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden B-Plans.

3c. Wir bemängeln, dass folgende Seiten des Verkehrsgutachtens „in Überarbeitung“ sind (Ergänzungen zum VG) und dadurch der Analyse durch die TÖB nicht zugänglich gemacht wurden:
S. 3: Fahrtenprognose und Verkehrsbelastung
S. 4: Analyse des vorhandenen Verkehrs
S. 5: Verkehrsaufkommen

3d. Im gesamten Verkehrsgutachten gehen die Gutachter davon aus, dass im Jahr 2015 die B8-Westumgehung realisiert worden ist und dadurch das Verkehrsaufkommen in der Innen-stadt Königsteins abnehmen wird.
Dieser Schlussfolgerung des Gutachters, die B8-Westumgehung würde den Verkehrsdruck aus den betrachteten Knotenpunkten nehmen, widerspricht der BUND vehement: Die Quel-len und Ziele des B8-Westumgehungsverkehrs sind andere, als die, die in der Stadt König-stein an den Einkaufsschwerpunkten zum Tragen kommen. Zudem wird die Stadt Königstein von einer B8-Westumgehung durch den zusätzlichen Ost-Westverkehr belastet: Der Verkehr wird aus Westen von der B8-neu über die Zufahrt Ölmühlweg (neben KTC) oder Wiesbade-nerstraße (Schneidhain) abfließen und zu einer Mehrbelastung des Knotenpunktes 1 des Verkehrsgutachtens führen.
Die B8 Westumgehung wird nicht in naher Zukunft realisiert werden.
Der BUND kündigt heute schon die Ausschöpfung des Rechtsweges für den Fall eines Plan-feststellungsbeschlusses B8-West an. Darin wird auch zu thematisieren sein, inwieweit die Stadtplaner heute den Verkehrsdruck an der innerörtlichen B8 erhöhen, um die Realisierung der B8-West zu erzwingen.
Die Ansiedlung eines Discounters und eines Vollsortimenters wird zu einem Verkehrskollaps an dieser Stelle führen, mit weitreichenden Rückstauungen auf der B8 , Adelheidstr, Frank-furterstr. Falkensteinerstr.
Das Reduzieren der angebotenen Einkaufsflächen würde nach Ansicht des BUND ebenfalls zu einer Reduzierung des Verkehrsdrucks führen.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Claudia Weiand
(Vorsitzende)

Bevollmächtigte des BUND Landesverbandes Hessen in allen gesetzlichen Beteiligungsver-fahren im Hochtaunuskreis


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