Ortsverband Königstein-Glashütten

B-Plan S11 Johanniswald

August/September 2004

1. Der BUND begrüßt grundsätzlich den B-Plan-Vorentwurf, weil er einer weiteren Verdichtung in diesem Bereich entgegenwirkt.

2. Trotzdem errechnet der BUND eine Zunahme von verstreut in allen Teilgebieten liegenden versiegelten Flächen von 2.880 qm.
S.8 der Begründung des B-Plans ist zu entnehmen: „Eingriff- und Ausgleichsregelungen können daher - wie im Gebiet nach § 34 BauGB üblich - entfallen“.
Der BUND kann dieses Argument nicht nachvollziehen und bittet um Erläuterung, warum bei Festsetzung von Neuversiegelung in einem B-Plan in einem Geltungsbereich keine Ausgleichsmaßnahme erforderlich sein soll.

3. Im Teilgebiet 23 werden 112 qm zusätzlich zur Überbauung freigegeben: nach Ansicht vom BUND befindet sich hier ein Stück Wald im Regionalen Grünzug, der nicht zur Bebauung zur Verfügung steht, auch wenn es Privateigentum darstellt.

4. Der BUND regt an, bei anstehenden Abriss- und Neubaumassnahmen stärker als bisher im Stadtgebiet üblich, auf den Schutz bestehender Bepflanzungen beim Bauherren hinzuwirken und naturnahe Neuanpflanzungen anzumahnen. Es wäre sinnvoll den Bauherren den Sinn der Pflanzungen als positive Entwicklung in ihrem nahen Umfeld ans Herz zu legen und sie bitten selbst dafür einzustehen. Der BUND ist gerne bereit hierbei an einer großangelegten Aufklärungskampagne mitzuwirken.



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