Ortsverband Königstein-Glashütten

B-Plan F13.1 Taunusklinik-Debusweg

Sehr geehrter Herr Neidlinger,
hiermit geben wir unsere Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der TÖB ab:

1. Der Geltungsbereich des B-Plans am östlichen Randbereich des Debus-wegs/Asklepioswegs (rechts der Straße) erscheint uns zu weit gefasst. Der Eingriff in den Waldrand ist dort besonders gravierend, da zeitlich versetzt nach Abholzung, von dort aus-gehend, Rindenbrand und fortschreitende Schädigung des Waldes zu erwarten sind. Dieser Prozess der Waldschädigung beginnt mit der Fällung der jetzt gewachsenen und somit wi-derstandsfähigen Waldränder und endet erst viele Jahre später.
Deswegen lehnt der BUND die Ausweitung des B-Plans auf den Bereich östlich des Debuswegs/Asklepioswegs ab. Die Erweiterung der Klinik kann ebenso ohne diesen Randstreifen erfolgen. Wir bitten um Prüfung, ob der Geltungsbereich des B-Plans an der Straße Debusweg/Asklepiosweg enden kann.
Begründung: Auf der östlichen Seite des Debuswegs/Asklepioswegs, liegt unmittelbar ein naturschutzwürdiger, unberührter Wald, der unter allen Umständen vollständig zu erhalten ist. Es handelt sich um einen Buchen-Eichen-Mischwald sehr hoher, im Taunus nicht über-troffener Qualität in Südlage mit optimalen Standortbedingungen für Eichen. 150-jährige Traubeneichen stehen dort, die bis zur regulären Fällung noch 100 Jahre vor sich haben, außerdem Rotbuchen, Hainbuchen und Ahorne, alles einheimische Arten. Eine Naturverjün-gung der Bäume und Bodenpflanzen findet statt. Die Artenvielfalt der Bodenpflanzen und Bäume im Zusammenspiel mit den geologischen Bedingungen erinnert stark an den Fal-kensteiner Burghang, der seit Jahrzehnten Naturschutzgebiet ist. Das Waldgebiet ist genau-so einer Unternaturschutzstellung wert wie der Falkensteiner Burghang, und zwar direkt von der vorhandenen Asphaltstraße aus über das ganze Kocherfels-Gebiet bis hinunter zu "Fide-lity Investments" an der Kronberger Straße oberhalb des Falkensteiner Stocks. Waldrodun-gen und Bautätigkeiten dort wären eine direkte Vernichtung ökologisch und landschaftlich sehr wertvoller Flächen und weit und breit absolut nicht ausgleichbar.

2. Der BUND bedauert die erneute zusätzliche Versiegelung und Opferung von 2.000 qm außerordentlich wertvollen Waldbestandes. Aus diesem Grunde sehen wir die Ausgleichs-maßnahmen als NICHT ausreichend an. Wir fordern konkrete und genau beschriebene Aus-gleichsmaßnahmen für die Versiegelung dieser 0,2 ha. Möglich wäre eine teilweise Renatu-rierung des verrohrten Baches, sowie Pflanzung von passenden Laubbäumen in größerem Umfang als im B-Plan vorgesehen.

3. Wir weisen erneut auf die sich in Zukunft für die Stadt Kronberg ergebende Problematik der Versiegelung der Böden in den Falkensteiner Gebieten hin. Die Abwasserzunahme wird im Kanalsystem der bergab gelegenen Gebieten zu großen Problemen führen.


Mit freundlichen Grüßen

Claudia Weiand
(Vorsitzende)

Bevollmächtigte für den BUND Landesverband Hessen in allen gesetzlichen Beteiligungsver-fahren im Hochtaunuskreis


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