Ortsverband Königstein-Glashütten

B-Plan K62 Sonnenhof

Sehr geehrte Frau Michalowsky,
hiermit äußern wir uns fristgerecht zu o.g. B-Plan.

1. Die bereits erfolgten Fällungen bei Abriss des alten Gebäudetraktes können nicht mehr überprüft werden - wir rügen die Schnelligkeit der Vorgehensweise, ohne gültigen B-Plan stehen wir vor vollendeten Tatsachen.

2. a. Die Entsorgung der „problematischen Baumaterialien“ (S.16) im alten Gebäude ist hoffentlich korrekt durchgeführt worden.
b. Die geplante fünfstöckige und dreiteilige Hotelbebauung erscheint uns sehr hoch im Ver-gleich zum denkmalgeschützten Gebäude.

3. Wir widersprechen der Einschätzung auf S. 2 der Begründung: 2. „Es sind keine Anhalts-punkte zu einer Beeinträchtigung der Schutzgüter des §1(6) Nr. 7 BauGB „Umweltschutz-Naturschutz und Landschaftspflege“ zu erkennen.“
Auf S. 13 wird auf noch nicht erfolgte bzw. nicht vorgelegte Erhebungen der Schmetter-lings-, Heuschrecken- und Hirschkäfer(!)populationen Bezug genommen.
Erst wenn diese Erhebungen vorliegen, wird das Maß der Beeinträchtigung abzuschätzen sein. Alleine die Nähe zum Naturschutzgebiet „Falkensteiner Hain“ sollte zu einer detaillierteren Prüfung der Auswirkungen eines noch größeren Hotelbetriebes auf das NSG Anlass geben.

4. Die Ausgleichsmaßnahmen werden schön gerechnet und sind ungenügend:
Die versiegelte Fläche von heute 1.300 qm wird durch Konferenzzentrum und Neubau Hotel auf 5.800 qm zunehmen.
Der BUND würde gerne das Ausgleichskonzept „6.500 qm extensiv zu nutzende Wiesen“ einsehen und erst danach entscheiden, ob diese Ausgleichsmaßnahme die hohe Wertigkeit hat, die ihr im B-Plan-Entwurf zugewiesen wird. Die Wertigkeit des Ausgleichs sollte von der Stadt überwacht werden (Spezialist für Wiesen und Grünland Dr. Stefan Nawrath, UniFrankfurt).

5. Das Parkpflegewerk ist aus Sicht des Naturschutzes nicht dazu geeignet einen naturschutzfachlich korrekten Ausgleich zu garantieren. Insbes. die Entfernung jeglichen Totholzes und das „Aufräumen“ in über Jahrzehnte eingewachsenem Bestand sehen wir mit Sorge. Das Wiederherstellen von Sichtachsen mag ein unter Denkmalpflegeaspekten wünschenswerter Ansatz sein, die Obere Naturschutzbehörde hat das jüngste Ansinnen von Ex-Bürgermeister Fricke die Burg Falkenstein „frei zu schlagen“ klar abgelehnt.

Auf S. 3 des Parkpflegewerks wird ein zentraler Punkt der Parkgestaltung unter 3.2 beschrieben:
“Dieser zur Anlagezeit mit fremdländischem, seltenem, „exotischem“ Baumbestand bepflanz-ter Eingangsbereich...“
Die dort herausragende Stellung exotischer und hier nicht heimischer Pflanzen widerspricht dem modernen Gedanken des Naturschutzes.
Der BUND regt deswegen an, ein mit dem modernen Naturschutz in Einklang zu bringendes Parkpflegekonzept zu erarbeiten, worin dem Artenschutz nach HeNatG Genüge getan wird und gleichzeitig die gewünschten Sichtachsen und Spielarten der Gartengestaltung zum Tragen kommen.
Das vorgelegte Parkpflegewerk wird vom BUND abgelehnt und wird der Unteren Natur-schutzbehörde mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet werden.
Ebenso wird die Obere Naturschutzbehörde über die Auswirkungen des Bauvorhabens auf das anliegende Naturschutzgebiet zu befinden haben.

6. Die im Parkpflegewerk besonders hervorgehobenen Bäume sind möglicherweise ohnehin nicht mehr zu retten (stärkster Pilzbefall der Buche s. rot markierten Bereich)



Uralte Buche, starker Pilzbefall und Abstützungsmaßnahmen


Von den im unteren Bild sichtbaren stattlichen Laubbäumen finden sich im Bebauungsplan nur wenige wieder (Blickachse Richtung Kronberg):


Park Blick nach Kronberg



Alter Baumbestand


Wir bitten darum, uns Änderungen im B-Plan und im Parkpflegewerk mitzuteilen, uns jedoch insbesondere nach Satzungsbeschluss den rechtsgültigen B-Plan zuzusenden, da hier in der Vergangenheit gravierende Abweichungen zwischen den uns vorliegenden Karten und den Karten des Bauherren aufgetreten sind. Diese Abweichungen betrafen auch den Vergleich von Magistratsvorlagen und Karten des Bauherren (Fall Minigolf-B-Plan).

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