BUND Kreis Höxter

Gewässerschauen im Kreis Höxter

vom 15. bis 30. April 2014

Der Kreis Höxter führt in der Zeit vom 15. bis 30. April 2014 Gewässerschauen gem. § 121 des Wassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG) durch. Daran kann jede/jeder Interessierte teilnehmen. Es empfiehlt sich zuvor bei der unteren Wasserbehörde anzumelden oder aber den Rücktransport zum Ausgangspunkt selbst zu organisieren.



Schauplan 2014 - Gewässerschauen im Kreis Höxter.


Schauplan 2014 (pdf)


Gewässerschauen nutzen

Tipps vom Wassernetz NRW für eine Teilnahme an Gewässerschauen

Der Monat April wird von den zuständigen Behörden bevorzugt für die Durchführung von Gewässerschauen nach § 121 Landeswassergesetz (LWG) genutzt. Das Gesetz sieht eine Teilnahme von Vertretern der Naturschutzverbände nicht (mehr) vor. Dennoch wird aufgrund der Aufforderung der Wasserrahmenrichtlinie, die aktive Beteiligung zu fördern, die Teilnahme interessierter Vertreter des Naturschutzes sicherlich begrüßt werden.


Inaugenscheinnahme fördert den Beteiligungsprozess

Die Gewässerschau bietet die beste Möglichkeit, das äußere Erscheinungsbild eines Baches in Augenschein zu nehmen, ihn damit kennenzulernen und Vorschläge für geeignete Maßnahmen auf dem Weg zum besseren Gewässerzustand einbringen zu können.

Genau genommen ist die Gewässerschau ein unverzichtbares Kontrollinstrument zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Auf dem Wasserforum 2009 des Landes Hessen zeigte sich, dass dies dort auf Vorschlag der Naturschutzverbände erkannt worden ist. Im Land Nordrhein-Westfalen sollten wir das am besten durch Teilnahme an Schauterminen ebenfalls erreichen. Bescheiden, wie wir sind, wäre ein erstes Ziel, die Verbindung von Gewässerschau und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie überhaupt bewusst zu machen. So sollte den Teilnehmern der Schau klar sein, welche Zielsetzung nach dem jetzt behördenverbindlichen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm am zu schauenden Bach zu verfolgen ist. Mit der behördenverbindlichen Vorgabe, die Gewässerunterhaltung bis zum Jahre 2012 anzupassen, erhält die Überwachung der ordnungsmäßigen Gewässerunterhaltung eine neue Qualität.

Erste zustimmende Signale der Behörden zur Bedeutung der Gewässerschau bei der Verfolgung der Bewirtschaftungsziele sind erkennbar. So hat die Geschäftsstelle „Weser-NRW“ der Bezirksregierung Detmold auf ihrer Website www.weser.nrw.de eine Liste der aktuellen Gewässerschauen in OWL eingestellt.


Vorbereitung auf die Gewässerschau und Anregungen zur Mitwirkung

Eigene Vor-Ort-Kenntnisse sind das wertvollste Gut für die von der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gewünschte aktive Beteiligung, um Einfluss auf die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes nehmen zu können. Wichtig ist aber auch, die Informationsquellen zu nutzen, um dieses Wissen so zu ergänzen, dass der gesamte Bach oder Wasserkörper beurteilt werden kann. Gegebenenfalls enthalten diese Quellen auch Fehler, die zu korrigieren sind. So führt die Beteiligung zur Verbesserung des Datenbestandes und müsste von den Behörden begrüßt werden.

Die Gewässerschau bietet sich dazu an, nötiges Vor-Ort-Wissen zu gewinnen oder zu ergänzen, zumal die Schau Zutritt zu Gewässerabschnitten ermöglicht, die nicht öffentlich zugänglich sind. Vor Antritt sollten aber einige grundsätzliche Kenntnisse erworben bzw. Fragen vorbereitet werden. Informationen dazu lassen sich im Kartenservice ELWAS des Landes NRW abrufen. Der Verfasser schlägt vor, sich zur Vorbereitung selbst folgende Fragen zu stellen und auf der Schau anzusprechen:


1. Unterliegt der Bach der Berichtspflicht?

Für alle Gewässer mit einem Einzugsgebiet ab 10 km² ist das der Fall.

Dann sind die nachfolgenden weiteren Fragen relevant.

Grundsätzlich gilt die Wasserrahmenrichtlinie aber auch für kleinere Gewässer. Die dort erforderlichen Verbesserungen sind im Zusammenhang mit dem nächstfolgenden berichtspflichtigen Gewässer zu sehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die unter Punkt 7 angesprochene Anpassung der Gewässerunterhaltung auch für die kleinen Gewässer gilt. Damit erledigt sich auch gleichzeitig die Frage, ob die Gewässerschau überhaupt mit der Umsetzung der WRRL in Verbindung steht.


2. Welche behördenverbindliche Ausweisung liegt vor?

Lautet die Ausweisung „natürlich“ sollte geschaut werden, wo und in welcher Weise Strahlursprünge anzulegen, zu verlängern oder zu ergänzen sind, um den Weg zum guten Zustand zu finden. Für erheblich veränderte Gewässer gilt die Einschränkung, dass die zur Erreichung des guten ökologischen Potentials erforderlichen Maßnahmen die bestehenden Nutzungen nicht signifikant nachträglich beeinträchtigen dürfen. Eine bessere Gelegenheit als während des Schautermins, zu dieser Problematik mit den Nutzern sachlich ins Gespräch zu kommen, gibt es nicht.


3. Wo sind die Untersuchungsstellen?

Für einen Wasserkörper gibt es in der Regel nur eine Untersuchungsstelle, die zumeist im unteren Bereich festgelegt worden ist. Der persönliche Eindruck von den Gegebenheiten des Untersuchungsbereiches im Vergleich zum Gesamteindruck vom Bach oder Wasserkörper macht die kritische Beurteilung des Monitoring möglich. Wie unzulässig der Schluss vom Monitoringergebnis auf den Gesamtzustand des Baches sein kann, zeigt die vom Verfasser erstellte "virtuelle Gewässerschau" am Gruttbach, einem Nebengewässer im Werresystem im Gebiet der WESER-NRW.


4. Ist die Untersuchungsstelle repräsentativ für den Wasserkörper?

Die Strukturen im Untersuchungsbereich sollten mit der strukturellen Gesamtsituation des Wasserkörpers verglichen werden. Strukturgütekarten sind eine Orientierungshilfe. Für die Gewässer der Anteile der Region Ostwestfalen-Lippe (OWL) an den Flussgebieten Weser, Ems und Rhein bietet der Verfasser unter http://www.wrrl-in-owl.eu Strukturdiagramme an, die einen schnellen Überblick zur Verteilung der Strukturen und der Lage der Untersuchungstelle gestatten. Einen direkten Zugriff auf diese Diagramme bieten die Gewässerinformationen im WIKI des Wassernetz NRW.

Dort finden sich auch die bisher nicht beantworteten Stellungnahmen zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen.


5. Welche Ergebnisse liefert die Untersuchungsstelle über

• die allgemeine Degradation und
• den ökologischen Zustand?

Die im Untersuchungsabschnitt ermittelte Allgemeine Degradation stellt einen guten Vergleichsmaßstab für die weiteren Schauabschnitte mit den dort anzutreffenden Strukturen dar. Die bisherigen Strukturkartierergebnisse sind dafür eine wertvolle Orientierungshilfe.

Sofern das Monitoring den guten Zustand ergeben hat, sind die Schauergebnisse bester Maßstab dafür, ob wirklich kein Handlungsbedarf an dem geschauten Gewässer besteht.


6. Welche Fristen gelten für welche Maßnahmen?

Die Antwort findet sich mit viel Geduld im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm des MUNLV - unter: www.flussgebiete.nrw.de.

Schneller geht es in OWL unter www.wrrl-in-owl.eu/nrw/strukturzugang.php. In den meisten Fällen sind die Fristen in die zwei nachfolgenden Bewirtschaftungszeiträume bis 2021 bzw. 2027 verschoben worden. Die zu erarbeitenden Umsetzungsfahrpläne geben aber genügend Anlass vor Ort über notwendige Maßnahmen nachzudenken. Insbesondere ist die Frage nach dem zumeist fehlenden Entwicklungskorridor, also ausreichendem Platz, aufzuwerfen.

Soweit das Jahr 2012 der behördenverbindliche Termin für die Durchsetzung von Maßnahmen ist, sollte vor Ort der Stand der Dinge hinterfragt werden, wenn noch nichts auf dem Weg zum Besseren erkennbar ist.


7. Sind Maßnahmen zur Anpassungen der Gewässerunterhaltung erkennbar oder vorgesehen?

Diese wegen ihrer Aktualität wichtigste Frage zielt auf die Maßnahmen zur Anpassung/Optimierung der Gewässerunterhaltung, die nach dem behördenverbindlichen Maßnahmenprogramm generell bis zum Jahr 2012 erfolgen soll. Wichtiger Maßstab hierfür ist zweifellos das unter Punkt 2 angesprochene Umweltziel des guten Zustands oder des guten ökologischen Potentials. Schließlich hat die Gewässerunterhaltung wesentliche Auswirkungen auf die Gestaltung des Weges zu einem besseren, möglichst dem guten Zustand.


8. Wie lautet das Fazit aus dem Schautermin?

Für Notizen zu diesem und den vorherigen Punkten hat sich der Verfasser eine Checkliste ausgedacht, die hier als Download (pdf) zur Verfügung steht.

Anregungen zu diesem Beitrag und zur Liste werden gern entgegengenommen, entweder über den Kontakt beim Wassernetz NRW unter www.wassernetz-nrw.de/wnetz/kontakte oder direkt als e-Mail: karlheinz.meier@fisdt.de.

Quelle: www.wassernetz-nrw.de.


23. März 2014.



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