BUND Kreis Höxter

+++PRESSEinformation 09/2006+++


BUND: „Es drohen Kleinstaaterei und Umweltdumping“

Düsseldorf – 02.03.2006: Anlässlich der Sondersitzung der Ministerpräsidentenkonferenz zur Föderalismusreform am 6. März warnt der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor der Umsetzung der derzeitigen Vorschläge zur Neuordnung der Umweltkompetenzen.

Prof. Dieter Schmalz, BUND-Rechtsexperte: „Diese im Anhang zum Koalitionsvertrag niedergelegten Vorschläge sind mit ganz heißer Nadel gestrickt. Eine Realisierung der Vorschläge würde einen Rückfall in die Kleinstaaterei und weiteres Umweltdumping bedeuten.“ Der BUND forderte den derzeitigen Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz Dr. Jürgen Rüttgers deshalb auf, sich im Interesse eines einheitlichen Umweltrechts für Deutschland einer grundlegenden Überarbeitung des Reformvorschlags im Bundesrat nicht zu verweigern. Ab dem 10. März beginnen die Beratungen von Bundestag und Bundesrat über die Föderalismusreform.

Nach den derzeitigen Vorschlägen kann der Bund zwar Gesetze im Naturschutz beschließen, diese treten aber zunächst gar nicht in Kraft, sondern eröffnen den Ländern die Möglichkeit zu einer neu eingeführten „Abweichungsgesetzgebung“, was eklatant der von der Großem Koalition angestrebten Vereinfachung und Transparenz staatlicher Abläufe widerspricht. Auch im Abfall- und Wasserrecht sollen die Bundesbefugnisse stark beschnitten werden. Dass lasse zum Beispiel befürchten, so der BUND, dass ein länderübergreifender Hochwasserschutz zukünftig an der Kleinstaaterei der Bundesländer scheitere.

Auch das Beispiel des vom Land Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesantrags zur Änderung immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen zeige, dass primär nicht eine Verwaltungsvereinfachung angestrebt werde, sondern ein Abbau materieller Umweltstandards und Beteiligungsrechte. Gleichzeitig plant die NRW-Landesregierung darüber hinaus eine weitere Verlagerung und Zersplitterung von Aufgaben vom Land auf die Kreisebene. Das Land entledigt sich der Kosten, die Zeche für diese Vervielfachung von Aufgaben zahlen dann die Kommunen über die Kreisumlage. Insofern prophezeit der BUND den Bürgermeistern im Lande ein „böses Erwachen“, sollten die Pläne von Rüttgers, Uhlenberg und Co. realisiert werden.

Ohne hinreichende Gesetzgebungsbefugnisse, so der BUND, könne der Bund aber das angestrebte Umweltgesetzbuch mit den erforderlichen umfassenden Regelungen nicht erlassen. Auch Bundesbefugnisse im Bereich des Klimaschutzes, der Erneuerbaren Energien und des Bodenschutzes fehlten, so dass es weithin fraglich sei, inwieweit der Bund künftig zur Umsetzung von EU-Richtlinien auf diesen Gebieten in der Lage ist. Bei einer Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages am 8. Februar wurde den Vorschlägen zur Föderalismusreform schlichtweg die Rechtsklarheit und Europatauglichkeit abgesprochen. Der künftige Rechtszustand im
Naturschutzrecht, so das Fazit der Experten, könne als nur „zwischen Anarchie und Desaster“ angesiedelt bezeichnet werden. Ein „Reform der Reform“ ist nach Ansicht des BUND damit zwingend erforderlich.

Für Rückfragen: Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, Tel.: 0211 / 30 200 5-22.


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