BUND Kreis Höxter

+++PRESSEmitteilung 37/06+++


Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte der Braunkohle-Betroffenen

BUND: „Historischer Erfolg für Tagebaugegner“

Düsseldorf – 30.06.2006: Als „historischen Erfolg für die Tagebaugegner“ wertet der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) das gestrige Garzweiler-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig. Das Gericht hatte ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts aufgehoben, welches die Klage eines im Abbaugebiet Garzweiler II lebenden Bürgers gegen die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanes abgewiesen hatte. Der BUND unterstützt diese Privatklage und wehrt sich in einem parallel laufenden Gerichtsverfahren gegen die geplante Zwangsenteignung seines Grundstücks im Tagebaugebiet. Beide Klagen werden von der Rechtsanwaltkanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer in Frankfurt vertreten.

Mit dem Urteil ist das Bundesverwaltungsgericht der Argumentation von BUND und Privatkläger gefolgt, wonach der Schutz der Grundrechte der betroffenen Menschen es verlangt, dass deren Belange bereits bei der Betriebsplanzulassung berücksichtigt werden müssen und nicht erst „wenn der Bagger im wahrsten Sinne des Wortes vor der Haustür steht“. Eine solche Prüfung im bergrechtlichen Zulassungsverfahren ist bislang in der Geschichte des Bergbaus in Deutschland in dieser Form noch nie vorgenommen worden.

Rechtsanwalt Dirk Teßmer: „Das jetzige, überfällige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein das Bergrecht revolutionierender Meilenstein von bundesweiter Bedeutung. Hätte dieses früher erstritten werden können, wären viele vom Tagebau verschluckte Ortschaften vielleicht auf dem Rechtsweg zu retten gewesen.“

Soweit die im Abbaugebiet lebenden Menschen die Rechtmäßigkeit des Tagebaus gerichtlich geprüft haben wollten, wurden der Klage bislang stets ohne Sachprüfung abgewiesen und auf (theoretische)Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine spätere Enteignung verwiesen. Da diese jedoch erst zu einem Zeitpunkt stattfindet, in welchem der Tagebau bereits viele Jahre oder gar Jahrzehnte durchgeführt und die Umsiedlung der Ortschaften bereits weitgehend vollzogen wurde, existierte in der Praxis tatsächlich keinerlei Rechtsschutzmöglichkeit der betroffenen Menschen.

Nach langem Rechtsstreit hat das BVerwG diesem, aus Sicht des Klägers verfassungswidrigem Missstand mit seinem Urteil nunmehr abgeholfen. Die Bergbehörden sind danach verpflichtet, bereits im Verfahren zur Zulassung des Rahmenbetriebsplanes zu prüfen, ob die Interessen und Rechte der betroffenen Menschen der Tagebau-Zulassung entgegenstehen.

Da diese - sodann auf dem Rechtsweg auch gerichtlich anfechtbare - Prüfung des Bergamts im Falle des Tagebaus Garzweiler II zu keinem Zeitpunkt stattgefunden hat, ist die Rahmenbetriebsplanzulassung aus Sicht von BUND und Privatkläger rechtswidrig. Hierüber hat nunmehr aufgrund des Revisionsurteils das Oberverwaltungsgericht in Münster neu zu entscheiden.

Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter: „Zwischenzeitlich kann der Tagebau zwar einstweilen weitergeführt werden. Wir sind aber zuversichtlich, dass das Oberverwaltungsgericht nunmehr im Sinne der Betroffenen entscheidet und die Weiterführung von Garzweiler II stoppen wird. Das Urteil zeigt: Widerstand gegen den energiewirtschaftlich ebenso überflüssigen, wie ökologisch unvertretbaren und sozial unverträglichen Tagebau lohnt sich.“

Weitere Informationen: Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, Tel.: 0211 / 30 200 5-22.

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