BUND Kreis Höxter

+++PRESSEinformation 38/06+++


Generalangriff auf Natur und Landschaft

NRW-Naturschutzverbände zum Entwurf des Landschaftsgesetzes

Düsseldorf – 04.07.2006: Als „Generalangriff auf Natur und Landschaft und Rückschritt auf dem Weg zu einem lebenswerteren Nordrhein-Westfalen“ werteten die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt und Naturschutzbund Deutschland (NABU) den heute von Umweltminister Eckhard Uhlenberg vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Landschaftsgesetzes. Damit würden die in der Vergangenheit mühsam erzielten, kleinen Fortschritte zum Schutz und der Entwicklung einer intakten Kulturlandschaft in NRW handstreichartig in Frage gestellt. Insofern überträfe der Gesetzentwurf selbst die schlimmsten Befürchtungen. Sehenden Auges nehme die Landesregierung sogar Verstöße gegen höherrangige Rechtsvorschriften wie das EU- und Bundesrecht in Kauf.

Nach einer ersten kursorischen Prüfung des über 100 Seiten umfassenden Gesetzentwurfs kritisieren BUND, LNU und NABU insbesondere

• die Aufweichung der bisherigen Verpflichtung zur Einrichtung eines Biotopverbundsystems auf mind. 10 % der Landesfläche,

• die weitere Entwertung der so genannten Eingriffsregelung, wonach nicht vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden müssen,

• die massive Beschneidung der Mitwirkungs- und Klagerechte der Naturschutzverbände („Verbandsklage“),

• die Schwächung der Position der zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft verpflichteten Beiräte und

• die Einschränkung des Schutzes seltener Biotoptypen und Einführung des Vorrangs des Baurechts.

Dabei, so die Naturschutzverbände, argumentiere Minister Uhlenberg rein ideologisch: Anstatt die Standortvorteile einer intakten Kulturlandschaft und die positiven Effekte des Naturschutzes für die Regionalentwicklung zu würdigen, werde dieser als vermeintliches Hemmnis für den Standort Nordrhein-Westfalen diskreditiert. Auch blieben die anerkannten Vorteile einer umfassenden Verbändebeteiligung im Hinblick auf Konfliktminimierung, Akzeptanz und Planungssicherheit unberücksichtigt. Durch die geplanten Änderungen der Verbändebeteiligung werde die eingespielte Rechtspraxis zerschlagen, was letztendlich zu einer Erhöhung des Verwaltungsaufwandes und längeren Genehmigungsverfahren führe. Die Reduzierung der Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten verstoße dabei schon jetzt erkennbar gegen europäisches Recht und werde damit noch nicht einmal dem selbst gewählten Anspruch einer 1:1-Umsetzung gerecht.

„Mit diesem Gesetzentwurf, so die Naturschutzverbände, „hat sich Uhlenberg von seinem Job als Umwelt- und Naturschutzminister verabschiedet. Nordrhein-Westfalen würde bei Realisierung des Gesetzentwurfs ein Stück weniger lebenswert.“ Durch die de facto geplante Einführung eines „Rechts auf Bebauung und Betonierung“ opfere Uhlenberg die letzten Naturschönheiten Nordrhein-Westfalens.


Für Rückfragen:
Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, Tel.: 0211 / 30200 5-22,
Josef Tumbrick, Vorsitzender NABU NRW, Tel: 0171 / 38 67 371.


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